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Stadtwerke Lichtenfels
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Haftungsausschluss

Die Stadtwerke Lichtenfels haben alle in ihrem Bereich bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft. Es wird jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität und jederzeitige Verfügbarkeit der bereitgestellten Informationen übernommen.

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Elektronische Einlegung von Rechtsbehelfen

Gegen den Bescheid der Wasser- und Abwassergebühren kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe entweder Widerspruch bei der Stadt Lichtenfels eingelegt oder unmittelbar Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth erhoben werden.

Für den Fall der Einlegung eines elektronischen Widerspruchs ist jede Behörde in Bayern verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung digitaler sowie im Sinne des Art. 3a Abs. 2 BayVwVfG (Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz) schriftformersetzender Dokumente zu eröffnen. Dies regelt das Bayerische E-Government-Gesetz (BayEGovG).

Die Stadt Lichtenfels hat zur Kommunikation mit der Stadtverwaltung den elektronischen Zugang nach Art. 3a BayVwVfG eröffnet. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die von der Stadt Lichtenfels publizierten E-Mail-Adressen. Die Stadt Lichtenfels eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Rahmenbedingungen. Dokumente, die der Schriftformerfordernis unterliegen, können grundsätzlich auch elektronisch übermittelt werden. Dies kann jedoch nur dann wirksam erfolgen, wenn das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wird. E-Mail-Anhänge werden bei formgebundenen Schreiben nur im Dateiformalt (*.pdf) entgegengenommen und nur wenn die qualifizierte elektronische Signatur in das PDF-Dokument integriert ist.

Des Weiteren können Anliegen über das Sichere Kontaktformular der Stadt Lichtenfels verschlüsselt und – bei Authentifizierung mit der eID-Funktion oder mittels eines Softwarezertifikats – auch schriftformersetzend übermittelt werden. Nähere Informationen finden Sie hierzu unter www.lichtenfels.de/impressum.

Im elektronischen Rechtsverkehr zwischen Behörden und der Justiz ist die Stadt Lichtenfels über ein sog. besonderes elektronisches Behördenpostfach (kurz: beBPo) erreichbar. Das Postfach ist im SAFE-Verzeichnisdienst zu finden.

Wir weisen ausdrücklich nochmals darauf hin, dass die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail nicht zugelassen ist und keine rechtlichen Wirkungen entfaltet.

Sollten Sie direkt Klage erheben wollen, beachten Sie die Informationen der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

Links und Verweise (Disclaimer)

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Verbraucherschlichtungsstelle

Der Dialog mit unseren Kunden liegt uns sehr am Herzen. Da wir als Ansprechpartner vor Ort den persönlichen Kontakt zu unseren Kunden sehr schätzen, prüfen wir jedes Ihrer Anliegen und versuchen bei Problemen eine einvernehmliche Lösung im Sinne unserer Kunden zu finden.

Haben Sie ein Anliegen bezüglich des Personennahverkehrs ist als Verbraucherschlichtungsstelle die söp, Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr e.V. (Fasanenstr. 81, 10623 Berlin) zuständig. Auf der Internetseite www.soep-online.de finden Sie nähere Informationen. Aus oben genanntem Grund nehmen wir jedoch an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle nicht teil.

Schlichtungsstelle Energie e.V.

Seit dem 01. November 2011 können sich Haushaltskunden an die zentrale Schlichtungsstelle Energie e.V. in Berlin wenden, wenn ihrer Beschwerde nicht durch das Energieversorgungunternehmen (EVU) abgeholfen wurde. EVU sind nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, über die Schlichtungsstelle zu informieren und an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Die Schlichtungsstelle Energie e.V. wird gemeinsam vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dem Verband kommunaler Unternehmen und dem Bundesverband Neuer Energieanbieter getragen. Die Anerkennung als zentrale Schlichtungsstelle Energie in Deutschland, erfolgte am 26. Oktober 2011 von den Bundesministerien für Wirtschaft und Verbraucherschutz (BMWi und BMELV).

Kontakt:   

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

E-Mail: infoNO SPAM SPAN!@schlichtungsstelle-energie.de  
Internetseite: www.schlichtungsstelle-energie.de 

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