Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Gas

  • Was tun, wenn es mal nach Gas riecht?
    1. KEINE PANIK!
      Erdgas riecht dank des beigemischten Duftstoffs so intensiv, dass selbst kleinste Gasmengen wahrgenommen werden. Schlägt Ihre Nase also Alarm, ist das noch kein Grund zur Panik. Bleiben Sie ruhig und beachten Sie die nachfolgenden Punkte.
    2. KEINE FLAMMEN, KEINE FUNKEN!
      Riecht es nach Gas, ist offenes Feuer tabu. Also Zigaretten aus, kein Feuerzeug und keine Streichhölzer benutzen! Auch an elektrischen Geräten können Funken entstehen. Deshalb: Licht- und Geräteschalter nicht mehr benutzen, keine Stecker aus der Steckdose ziehen. Und kein Telefon im Haus benutzen!
    3. FENSTER AUF!
      Frische Luft senkt die Gaskonzentration im Raum. Wenn möglich Kellerfenster von außen öffnen. Wichtig: Auf keinen Fall die Dunstabzugshaube oder einen Ventilator einschalten - sie wissen schon, wegen der Funkenbildung!
    4. GASHAHN ZU!
      Schließen Sie die Absperreinrichtung der Gasleitungen.
    5. MITBEWOHNER WARNEN!
      Warnen Sie Ihre Mitbewohner (Wichtig: nicht klingeln, sondern klopfen - genau, wegen der Funkenbildung) und verlassen Sie dann so schnell wie möglich das Haus.
    6. BEREITSCHAFTSDIENST DER STADTWERKE LICHTENFELS ANRUFEN!
      von außerhalb des Hauses:

      Tel.: +49 9571 9552-0 (auch außerhalb der Dienstzeit!)

      Unser Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr für Sie erreichbar und sehr schnell zur Stelle. Dieser Sicherheits-Service ist natürlich kostenlos - auch wenn es "falscher Alarm" gewesen sein sollte.

      Wichtig: Beim Telefon können Funken entstehen. Also nur von außerhalb des Hauses anrufen.

  • Wie spare ich Erdgas bei der Raumheizung?

    1. Schritt: Nutzverhalten überprüfen

    Das Nutzverhalten hat erheblichen Einfluss auf den Erdgasverbrauch. Testmessungen an 40 baugleichen Reihenhäusern haben ergeben, dass der Energieverbrauch einzelner Gebäude zum Teil doppelt so hoch sein kann wie die Durchschnittswerte. (Quelle: Bay. Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie)

    Deshalb:

    • Raumtemperatur sinnvoll wählen; Überheizte Räume sind nicht nur ungesund, sondern kosten auch unnötig Geld und Energie.
      Eine nächtliche Absenkung der Wohnraumtemperatur ( "Im Schlaf sparen") von z.B. 21° auf 18° erspart ca. 6% Heizenergie
    • Richtig lüften! Sinnvoll ist eine fünf- bis zehnminütige Stoßlüftung zweimal am Tag. Dazu sind alle Fenster und Türen des zu belüftenden Bereichs vollständig zu öffnen. So wird die feuchte und verbrauchte Luft komplett ausgetauscht, ohne dass die Wände auskühlen. Dauerlüften dagegen erhöht den Heizenergieverbrauch deutlich. Fenster, die den ganzen Tag gekippt sind, können den Energieverbrauch für das Lüften gegenüber einer vernünftigen Stoßlüftung vervierfachen.

    2. Schritt: Heizungsanlage richtig betrieben

    • Es ist wichtig zu wissen, wie die zentrale Regelung der Heizungsanlage zu bedienen ist. Lassen Sie sich daher stets von einem Fachmann einweisen. Dies ist z.B. bei Installations- oder Wartungsarbeiten möglich. Die Regelung sorgt dafür, dass trotz schwankender äußerer Einflüsse in den Räumen immer die gewünschte Temperatur herrscht. Bei einer Zentralheizungsanlage greift die Regelung an zwei Stellen ein: dezentral am Heizkörper und zentral am Wärmeerzeuger.
    • Nutzen Sie die Zeitsteuerung Ihrer Heizungsanlage, eine wochentagsabhängige Zeitsteuerung stellt z.B. eine Nachtabsenkung automatisch ein.
    • Heizungsanlage mit Ende der Heizperiode außer Betrieb nehmen, da ansonsten Bereitschaftsverluste auftreten.
    • Kombinierte Wärmeerzeuger für Heizung und Warmwasser können auf reine Warmwasseraufbereitung umgeschaltet werden. In jedem Fall ist dann aber die Heizungsumwälzpumpe abzuschalten.
    • Heizkessel regelmäßig warten, der Schornsteinfeger misst einmal im Jahr die Abgasverluste des Heizkessels. Werden die zulässigen Grenzwerte überschritten, muß die Heizung von einem Fachmann eingestellt werden. Empfehlenswert ist daher eine jährliche Wartung Ihres Heizkessels durch einen Installateur, da defekte Regelungseinrichtungen und ein falsch eingestellter Brenner den Brennstoffverbrauch erhöhen. Die anfallenden Kosten werden oft durch die Energieeinsparung aufgewogen.

    3. Schritt: Einfache Dichtungs- und Dämmmaßnahmen

    Undichte Fugen - hauptsächlich bei Fenstern, Türen und Rolladenkästen - führen zu Zugerscheinungen und unkontrollierten Lüftungsverlusten. Werden Fenster und Türen nachträglich abgedichtet, können etwa 5 bis 15% des jährlichen Heizenergieverbrauchs eingespart werden.

    Achtung: In Räumen mit Einzelöfen kann durch das Abdichten von Fugen ein Mangel an Sauerstoff entstehen. Daher sollten Sie sich in diesem Fall vorher beim zuständigen Schornsteinfeger erkundigen.

    Da Heizrohre Wärme abgeben, ist es empfehlenswert in den Räumen, die nicht beheizt werden, zu überprüfen ob die dort verlegten Heizungs- und Warmwasserrohre ausreichend gedämmt sind. Der Gesetzgeber gibt dazu in der Heizungsanlagen-Verordnung die Dicke der Wärmedämmung vor.

    Nennweite (DN) der Rohrleitungen in mm Mindestdicke der Wärmedämmschicht
    bis DN 20 20 mm
    ab DN 22 bis DN 35 30 mm
    ab DN 40 bis DN 100 gleich DN
    über DN 100 100 mm

    Entspricht die Wärmedämmung der Rohre nicht den Vorgaben gemäß der Heizungsanlagen-Verordnung, sollten Sie eine zusätzliche Dämmung anbringen. Das Anbringen der Dämmung kann leicht selbst ausgeführt werden.

    4. Schritt: Bauliche Maßnahmen zum Wärmeschutz

    Eine wirkungsvolle Wärmedämmung umschließt den gesamten beheizten Gebäudebereich wie eine Hülle. Je nachdem, ob das Dachgeschoss oder der Keller teilweise oder ganz zum beheizten Bereich zählen, ist diese Hülle unterschiedlich ausgeprägt. Die Wärmeschutzverordnung schreibt für Neubauten die Unterschreitung bestimmter Grenzwerte des Jahresenergieverbrauchs vor.

    Wärmedämmung bei Fenstern

    Fenster sind meist eine Schwachstelle im Wärmeschutz. Eingreifen lohnt hier besonders. Vor allem bei renovierungsbedürftigen alten Holzfenstern oder schlecht wärmegedämmten Aluminiumfenstern (Kondenswasserbildung im Winter) ist ein Fensteraustausch aus energetischen und finanziellen Gründen in jedem Fall empfehlenswert. Oft bringt die Renovierung der Fenster auch einen erheblichen Komfortgewinn.

    Wärmedämung der Außenwände

    Besonders die in den 50er und 60er Jahren errichteten Gebäude verfügen über eine vergleichsweise schlechte Wanddämmung. Durch eine verbesserte Dämmung der Außenwände können hier - je nach durchgeführter Maßnahme - jährlich bis zu 50 % Heizenergie eingespart werden.

    Verbesserte Dämmung von Dach und Dachgeschoss

    Die Wärmeverluste über das Dach machen immerhin rund ein Viertel der Gesamtverluste aus. Maßnahmen der Dämmung können diesen Anteil um 60 bis 85 % reduzieren. Werden Undichtigkeiten und kalte Decken vermieden, erhöht sich darüber hinaus auch die Behaglichkeit und der Wohnkomfort.

    Verbesserte Dämmung im Keller

    Neben einem verbesserten Wärmeschutz führt die Dämmung von Kellerwänden und -decken zu einem wärmeren Fußboden im Erdgeschoss, was den Wohnkomfort erheblich erhöht.

Verkehr

  • Darf ich eine andere Person mit meinem Fahrschein mitnehmen?

    Die Zeitfahrkarten (MobiCard und MobiCard ab 9.00 Uhr) ermöglichen die Mitnahme von weiteren Personen ab 9.00 Uhr. Bei gemeinsam fahrenden Personen ist die Erweiterung der Gruppengröße nach Fahrtantritt nicht zugelassen. Bei der Fahrkarte TagesTicket plus ist ebenfalls die Erweiterung der Gruppengröße nach Fahrtantritt nicht möglich.

  • Darf ich mit meinem Fahrschein in eine andere Linie umsteigen?

    Grundsätzlich kann man mit jeder Fahrkarte in eine andere Linie umsteigen. Die Einzelfahrkarten und Streifenkarten der Tarifstufe "F" gelten bis zu 60 Minuten in eine Richtung. Rund- und Rückfahrten sind damit nicht erlaubt.

    Leider können Verspätungen nicht ausgeschlossen werden. Daher werden die Fahrgäste, die in eine andere Linie umsteigen möchten, gebeten bei evtl. Verspätung den Fahrer zu informieren, in welche Linie sie umsteigen möchten. Der Anschlussbus wartet dann bis zu 2 Minuten auf den verspäteten Bus. Wir bitten um Verständnis, dass der Bus nicht länger warten kann, da er sonst die Verspätung auf die andere Linie mitnimmt.

  • Was tun, wenn ich etwas in den Linienbussen gefunden habe?

    Gegenstände, die in den Linienbussen der Stadtbuslinien Lichtenfels verloren wurden, bleiben für 2 – 3 Tage in den Stadtbussen. Anfragen wegen Fundsachen richten Sie bitte direkt an die:

    Firma Kaiser-Reisen
    Gärtenroth, Taubengasse 16
    96224 Burgkunstadt

    Tel.: +49 9229 9526
    Fax: +49 9229 9528

  • Was, wenn ich keinen gültigen Fahrschein besitze?

    Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eindeutig Betrug. Deshalb führen die Stadtwerke weiterhin - auch nach der Einführung des "Einstiegs vorne" - Fahrscheinkontrollen in den Bussen der Stadtbuslinien durch. Schwarzfahrern muss das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 € berechnet werden.

  • Welche Fahrausweise kann ich kaufen?

    Einzelfahrscheine werden ausschließlich in den Bussen verkauft. Streifenkarten, TagesTickets sind in den Bussen und in den Verkaufsstellen erhältlich.

    Andere Fahrscheine werden in den Bussen nur dann verkauft, wenn es der Betriebsablauf zulässt. Diese Fahrscheine sind in allen Verkaufsstellen zu erhalten. Verbundpässe für Schüler sowie Solo 31 werden vom jeweiligen Verkehrsunternehmen, den Stadtwerken Lichtenfels und dem Bürgerservice der Stadt Lichtenfels ausgestellt. Für die Verbundpässe (Schüler, Solo 31) ist ein Lichtbild erforderlich. Alle Jahreskarten, Abo 3 und Abo 6 werden von den Abo-Centern der VAG oder DB Regio ausgestellt. Die Bestellscheine sind in den Verkaufsstellen zu erhalten.