Sicherheitstipps

Erdgas - mit Sicherheit

Empfehlungen Ihrer Stadtwerke Lichtenfels zum Umgang mit Erdgas
  • Lassen Sie Ihre Gasgeräte von Zeit zu Zeit von einem Fachmann überprüfen!
  • Kontaktieren Sie bei Störungen an Gasgeräten oder bei Schäden an Gasleitungen nur Fachleute!
  • Gehen Sie regelmäßig "auf Hausschau" und machen Sie den Jahrescheck an Gasgeräten und Gasleitungen!
  • Checkliste
    • Absperreinrichtungen an Hausanschluss und Zähler frei zugänglich?
    • Gasleitungen in einwandfreiem Zustand, besonders an Wand- bzw. Deckendurchführungen sowie in feuchten, unbelüfteten Räumen?
    • Alle Gasleitungen gut befestigt und frei von "Anhängseln"?
    • Lüftungsöffnungen an Verkleidungen vorhanden?
    • Verbrennungsluftöffnungen an Wand oder Tür des Aufstellraums der Gasgeräte offen?
    • Ausreichende Verbrennungsluftzufuhr bei Abdichtung bzw. Neueinbau von Fenstern und Türen sichergestellt?
    • Bei der Installation neuer Abluft - Dunstabzugshauben oder Abluft - Wäschetrocknern mit einem Fachmann gesprochen?
    • Schlauch vom Herd zur Gassteckdose ohne Knick sowie ausreichend von Flammen und Hitze entfernt?
    • Bei sichtbarer Flamme am Gasgerät: Brennt diese durchgehend blau?
    • Gasgeräte intakt und ohne Rußspuren, Betrieb ohne auffälligen Geruch oder ungewöhnliche Geräusche?

    Alles mit "JA" beantwortet?

    Prima - Ihre Gasanlage ist augenscheinlich in Ordnung. Bis zum nächsten Hausschau - Check in einem Jahr!

    Sie haben irgendwo mit "NEIN" anworten müssen?

    Dann sollten Sie die Schwachstelle umgehend beseitigen lassen! Sprechen Sie so bald wie möglich mit einem Fachmann: mit Ihrem Installateur oder Heizungsbauer, mit dem Schornsteinfeger oder mit einem Mitarbeiter der Stadtwerke Lichtenfels.

Gas-Prüfung im Haushalt
  • Routinekontrolle

    Wir erklären was dabei zu beachten ist. Hängt das alte Fahrrad an der Gasleitung, blättert bereits die Farbe an den Rohren ab oder stehen die Ski aus der letzten Saison vor der Gasabsperreinrichtung im Keller?

    Wenn ja - dann ist es vielleicht an der Zeit, diese Checkliste in die Hand zu nehmen und zehn Punkte zur Hausschau in einigen Minuten abzuhaken.

  • Hausschau darf Jeder

    Zwar ist die Hausschau nicht gesetzlich vorgeschrieben, wie etwa die regelmäßige Überprüfung der Abgasanlage durch den Kaminkehrer. Sie gehört jedoch zur sogenannten Verkehrssicherungspflicht für Gebäude, vergleichbar mit dem Schneeräumen vor dem Haus.

    Ab der Haupt-Absperreinrichtung des Hausanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas- Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern.

    Verbraucher, die eine Hausschau vornehmen möchten, können dies am besten mit einer Checkliste tun. Nachfolgend einige wichtige Punkte:

    • Freier Zugang zu Absperreinrichtungen an Hausanschluss und Zähler?
    • Gasleitungen in einwandfreiem Zustand? Besonders an Wand- oder Deckendurchführungen sowie in feuchten, unbelüfteten Räumen.
    • Gasleitungen gut befestigt und frei von „Anhängen"?
    • Lüftungsöffnungen an Verkleidungen vorhanden und unverstellt?
    • Verbrennungsluftöffnungen im Aufstellraum (Wand oder Tür) der Gasgeräte geöffnet?
    • Ausreichende Verbrennungsluftzufuhr bei Neu-Einbau von Fenstern und Türen?
    • Installation einer neuen Abluft-Dunstabzugshaube oder eines Abluft-Wäschetrockners mit dem Fachmann abgesprochen?
    • Schlauchleitung vom Herd zur Gassteckdose ohne Knick, unbeschädigt sowie ausreichend von Hitze und Flammen entfernt?
    • Brennt die sichtbare Flamme am Gasgerät: durchgehend blau?
    • Gasgeräte intakt, ohne Rußspuren, auffälligen Geruch oder Geräusche?
  • Mietrecht

    Durchführen darf die Hausschau jeder. Der Hausbesitzer selbst und natürlich auch ein Fachmann. Seriöse Unternehmen bieten die Hausschau meist gegen eine geringe Gebühr als reine Sichtkontrolle an. Auch weisen sie darauf hin, dass der Check empfehlenswert, aber keine Pflicht ist. Sind alle Punkte in Ordnung, kann man in zwölf Monaten wieder daran denken. Gab es Mängel, die nicht selbst zu beseitigen waren, dann sollte man sich an einen SHK-Fachmann oder den zuständigen Erdgasnetzbetreiber wenden.

Erdgas ist ein Naturprodukt. Zu 85 Prozent aus Methan, ungiftig und unsichtbar. Wie sieht es jedoch mit der Sicherheit von Erdgas und dessen Anwendungen im Haushalt aus?

  • Natürliches Sicherheitsplus

    Erdgas ist von Natur aus geruchlos und ungiftig. Zur Sicherheit wird Erdgas daher mit einem intensiven Duftstoff versetzt. Selbst geringe Mengen sind so schnell zu bemerken. Verbraucher, die den Geruch „testen" möchten, können eine sogenannte Odorierungskarte bei ihrem Netzbetreiber bestellen.

  • Eigenwilliger Brennstoff

    In Sachen Brandschutz spielt die Physik eine entscheidende Rolle. Erdgas ist leichter als Luft. Es verflüchtigt sich daher nach oben durch das Abgasrohr oder andere Öffnungen. Das Gegenteil ist übrigens bei Butan oder Propan der Fall, die etwa zum Grillen oder als Autogas zum Einsatz kommen. Diese Flüssiggase können sich am Boden sammeln. Brennbar ist Erdgas zudem nur bei einem Anteil von 5 bis 15 Prozent in der Luft und bei einer Zündtemperatur von mindestens 540 Grad Celsius - also extrem schwierig.

  • Viele Vorschriften

    Ob Installateur, Heizungsbauer oder Kaminkehrer - ohne spezielle Ausbildung darf in Deutschland keiner an Gasanlagen arbeiten. Alle Vorschriften sind in den „Technischen Richtlinien für die Gasinstallation" zusammengefasst. Das Regelwerk wird ständig aktualisiert und ist eines der umfangreichsten uns sichersten weltweit.

  • Sicherheit im Haus

    Ein wichtiger Sicherheitsgarant im Haus ist der sogenannte Gasströmungswächter, der heute in allen neuen Installationen eingebaut wird. Wie beim „Aqua-Stopp" der Waschmaschine stoppt er automatisch die Erdgaszufuhr im Haus, falls unkontrolliert größere Gasmengen austreten. Viele Gasversorger haben zudem von außen einfach bedienbare Absperreinrichtungen angebracht - ein zusätzliches Sicherheitsplus. Qualität ist oberstes Gebot. Daher müssen alle zur Erdgasinstallation verwendeten Bauteile - wie Rohrleitungen oder Armaturen - geprüft und zertifiziert sein.