Netzentgelte

Netznutzungsentgelte

Veröffentlichungspflicht nach § 27 Abs. 1 GasNEV

Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind verpflichtet, die für ihr Netz geltenden Netzentgelte auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen und auf Anfrage jedermann unverzüglich in Textform mitzuteilen.