Parkhäuser

Im Lichtenfelser Stadtgebiet gibt es zwei Parkhäuser mit insgesamt über 370 Stellplätzen. Die beiden Parkhäuser in der Lichtenfelser Innenstadt werden von den Stadtwerken Lichtenfels unterhalten und betrieben. Seit 2019 wurden beide Parkhäuser mit jeweils 2 Ladesstationen erweitert. Die Ladestationen in den jeweiligen Parkhäusern sind ab 01.04.2023 kostenpflichtig. Die jeweiligen Tarife sind über den QR-Code an den Ladesäulen abrufbar. Sobald der Ladevorgang abgeschlossen ist, muss die Ladestation verlassen werden

Das Parkhaus Oberes Tor P1 (vormals "Bürgerweg") ist das ältere der beiden. Es wurde 1988 gebaut. 1997 kam das Parkhaus Unteres Tor P2 (vormals "Innenstadt") am Stadtgraben hinzu.

Unsere beiden Parkhäuser stellen Ihnen die größte Parkfläche in der Lichtenfelser Innenstadt zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten:

Der etwas außerhalb gelegene Großparkplatz "Schützenanger" bietet 350 kostenlose Dauerparkplätze. Die Gehzeit von dort aus bis zum Marktplatz beträgt etwa fünf Minuten. Im Lichtenfelser Stadtgebiet gibt es zudem einige kostenlose Kurzzeitparkplätze. Dort ist zum Parken nur eine Parkscheibe erforderlich.

Parkhäuser
  • Parkhaus Oberes Tor (P1)

    Das Parkhaus Oberes Tor verfügt über 219 Stellplätze verteilt auf 3 Geschosse, die Einfahrtshöhe beträgt 2,00 m. Es liegt nördlich des Lichtenfelser Innenstadtbereichs. Von diesem Parkhaus aus sind es nur wenige Fußminuten in die Innenstadt und zur Fußgängerzone. Die Nähe zum Bahnhof macht das Parkhaus auch für Dauerparker attraktiv.

    Standort Pabstenweg 9
    Es ist von der Straßenkreuzung Bürgermeister-Dr.-Hauptmann-Ring/Bürgerweg beziehungsweise Bürgerweg/Pabstenweg umgeben.

  • Parkhaus Unteres Tor (P2)

    Das Parkhaus Unteres Tor verfügt über 153 Stellplätze verteilt auf 5 Parkebenen, die Einfahrtshöhe beträgt 2,00 m. Es liegt am südlichen Ende des Lichtenfelser Stadtkerns. Von diesem Parkhaus aus sind alle Geschäfte der Lichtenfelser Innenstadt innerhalb weniger Minuten erreichbar. Deshalb eignet es sich nicht nur für Innenstadtbesucher, sondern auch besonders für Berufstätige in der Lichtenfelser Innenstadt. Für sie, aber auch für Anwohner, bieten die Stadtwerke Lichtenfels Dauerparkausweise zu niedrigen Preisen an.

    Standort Am Stadtgraben 9
    Es liegt direkt neben dem Kaufhaus WEKA und in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone der Stadt Lichtenfels.

Parkgebühren
  • Gebührenpflichtige Zeiten:
    Montag bis Samstag 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Nachttarif (werktags) 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr
    Wochenendtarif Sa. 18:00 Uhr - Mo. 06:00 Uhr
    Feiertag Wie Wochenendtarif
  • Gebühren für das Kurzzeitparken:

    Während der Baumaßnahme der Franz-Josef-Strauß-Brücke, ca. bis 31. Juli 24, wird in beiden Parkhäusern die freie Parkzeit von 30 Min. auf 2 Std erhöht.

    Die ersten 30 Min. sind frei  
    Jede weitere angefangene halbe Std 0,50 €
    Tagesgebühr 5,00 €
    Nachttarif werktags: 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr 2,00 €
    Wochenendtarif: Sa. 18:00 Uhr - Mo. 06:00 Uhr 2,00 €
    Feiertag wie Wochenendtarif
    Ersatzticket 12,00 € pro Tag
  • Gebühren für Dauerparkausweise:
    Ersatzticket (bei Verlust Ihres Kurzparktickets) 12,00 €
    7-Tagesticket 12,00 €
    Monatsausweis 30,00 €
    Jahresausweis 250,00 €
    • Die Dauerparkausweise "7-Tagesticket" und "Monatsausweis", sowie das Ersatzticket sind am Kassenautomat erhältlich.
    • Den Jahresausweis erhalten Sie ausschließlich in den Stadtwerken Lichtenfels.
  • Kauf von Vergütungstickets für die Parkhäuser Oberes Tor und Unteres Tor:

    Ab sofort besteht für Handel und Gewerbe die Möglichkeit ihren Kunden Parkzeit für die Parkhäuser Oberes Tor und Unteres Tor in Form von Vergütungstickets zu erstatten.

    Die Höhe des Vergütungsbetrages und damit der freien Parkzeit können Sie frei wählen. Über die Menge und den jeweiligen Betrag erhalten Sie von den Stadtwerken Lichtenfels eine entsprechende Rechnung.

    Rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei. Bei Bedarf bringen wir Ihnen die Vergütungstickets auch persönlich oder schicken sie Ihnen zu.

Hinweis:

An den Marktmontagen, am Korbmarktwochenende, am Tag des Weihnachtsmarktes und bei sonstigen größeren städtischen Veranstaltungen übernehmen die Stadtwerke keine Gewähr auf einen freien Parkplatz.