Aktuelle Informationen zu den Energiepreisbremsen

Aktuelle Informationen zu den Energiepreisbremsen

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende Dezember 2022 die Einführung der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 (ggf. bis 30.04.2024) beschlossen.

Die staatliche Entlastung gilt ab März 2023 rückwirkend zum 01. Januar 2023.

Private Haushalte und kleinere Gewerbekunden zahlen ab dem 01. Januar 2023 für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf dem Vorjahresverbrauch) einen maximalen Arbeitspreis, der wie folgt festgelegt wird:

  • Strom: 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh)
  • Gas: 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh)
  • Fernwärme: 9,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh)

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Tarif.

Wichtiger Hinweis: Für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch größer als 1,5 Mio. kWh pro Jahr bei Gas und Wärme und größer als 30.000 kWh pro Jahr bei Strom gelten andere Regelungen.