Netzzugang Biogas

Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz

Biogas hat das Potenzial einen wesentlichen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen zu leisten. Bestehende Biogasanlagen verstromen i.d.R. das produzierte (Roh-) Biogas vor Ort in Blockheizkraftwerken (BHKWs). Die beim Verstromungsprozess entstehende Abwärme wird häufig jedoch nur unzureichend genutzt, da geeignete Wärmeverbraucher am Ort der Erzeugung (ländliche Gebiete) fehlen.

Die Klimabilanz kann durch eine konsequentere Nutzung der Abwärme entscheidend verbessert werden. Dazu muss das Biogas von der Erzeugungsanlage zum Ort des Wärmebedarfs transportiert und dort verstromt werden. Die Transportaufgabe übernehmen die Erdgasnetze. In diese wird das auf Erdgasqualität aufbereitete Biogas eingespeist und zu den städtischen / industriellen Wärmeverbrauchszentren transportiert.

  • Netzanschlussbegehren

    Zum Anschluss einer Bioerdgasanlage an das Erdgasnetz der Stadtwerke Lichtenfels benötigen wir von Ihnen ein schriftliches Netzanschlussbegehren und darüber hinaus folgende Angaben, die mindestens für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens notwendig sind:

    • Standort der Anlage (inkl. Lageplan und Katasterplan)
    • Betreiber der Biogasaufbereitungsanlage
    • Eigentümer der Biogasaufbereitungsanlage
    • Größe der Anlage [Nm³/h] Substrateinsatz
    • Eventuell mögliche Abnehmer
    • Beschreibung des Aufbereitungsverfahrens inkl. Fließschema
    • Erwartete Gasqualität (Beschreibung aller brenntechnischen Kenndaten und Gasbegleitstoffe nach DVGW-Arbeitsblatt G 620)

    Siehe dazu Formblatt „Datenerfassung zum Anschluss von Biogasaufbereitungsanlagen"

  • Bearbeitungsablauf

    Der Ablauf der Bearbeitung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Gasnetzzugangsverordnung §§ 41a-41g (GasNZV). Wie darin gefordert stellt sich der Bearbeitungsablauf wie folgt dar:

    Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben prüfen wir die Vollständigkeit. Sollten noch Informationen erforderlich sein, werden wir Sie innerhalb einer Woche nach Antragseingang darüber informieren. Spätestens 2 Wochen nach Eingang des vollständigen Anschlussbegehrens erhalten Sie von uns ein Angebotsschreiben mit Informationen über die erforderlichen Prüfungen und deren Kosten.

    Sobald Sie uns einen Auftrag über eine Netzverträglichkeitsprüfung (NVP) erteilt haben werden wir Ihnen eine Vorschusszahlung i.H.v. 25% der Kosten der NVP in Rechnung stellen. Sie erhalten das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung spätestens 3 Monate nach Eingang der Vorschusszahlung. Innerhalb weiterer 3 Monate unterbreiten wir Ihnen dann ein Angebot für einen Netzanschlussvertrag. Mit Annahme des Netzanschlussvertrages beginnt eine 18-monatige Frist, innerhalb derer mit dem Bau der Anlage begonnen werden muss, sonst verliert der Netzanschlussvertrag seine Gültigkeit. Die beantragte Einspeisekapazität bleibt Ihnen ebenfalls für 18 Monate von den Stadtwerken Lichtenfels reserviert.

    Nach Abschluss des Netzanschlussvertrages beginnt die (Ausführungs-) Planung und die Erstellung des Leistungsverzeichnisses für den Netzanschluss. Im Anschluss an Ausschreibung und Vergabe der Leistungen wird der Netzanschluss erstellt. Wurde dieser technisch abgenommen, erfolgt die Schlussrechnung mit gegenseitiger Rechnungslegung gemäß den Festlegungen des Netzanschlussvertrages.

    Sobald den Stadtwerken Lichtenfels ein Nachweis über den Abschluss eines Einspeisevertrages vorliegt, kann der Netzanschluss in Betrieb gehen

    Eine Netzverträglichkeitsprüfung wird bei den Stadtwerken Lichtenfels pauschal mit 4.000 EUR zzgl. MwSt. verrechnet. Laut GasNZV § 41c Abs. 3a tragen Sie als Anschlussnehmer die Kosten der Prüfung.

Technische Mindestanforderungen und Anschlussbedingungen

Die Stadtwerke Lichtenfels stellen bestimmte Mindestanforderungen an den Netzanschluss und die erforderliche Gasbeschaffenheit.

  • 1. Geltungsbereich

    Die nachfolgend beschriebenen technischen Mindestanforderungen gelten am Übergabepunkt des Biogases als Grundlage für die Einspeisung von Gas aus regenerativen Quellen gleichsam als Ergänzung zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik, gesetzlichen Bestimmungen, Normen sowie Richtlinien.

  • 2. Technische Einrichtungen zum Netzanschluss

    Für Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme gilt die DVGW-Prüfgrundlage VP 265-1.

    Wesentliche Bestandteile des Netzanschlusses ab dem Übergangspunkt des aufbereiteten Biogases sind:

    • die Anschlussleitung als Verbindung zur Einspeisestation
    • die Gasmengen- und Gasbeschaffenheitsmessung
    • die Druckanpassung mittels Verdichter oder Regelanlage
    • die Leit- und Fernwirktechnik
    • die Anschlussleitung als Verbindung zum Netz des Einspeisebertreibers.

    Weitere Bestandteile sind im Einzelfall zu spezifizieren.

  • 3. Gasbeschaffenheit und brenntechnische Kenndaten
    3.1 Anforderungen an die Gasbeschaffenheit

    Für die Einspeisung des Biogases in das Netz der Stadtwerke Lichtenfels muss es den Anforderungen des DVGW Arbeitsblattes G 260, G 262 und G 685 entsprechen oder ggf. durch Konditionierung den Anforderungen des lokalen Erdgases angepasst werden können. Dabei sind die Gasbeschaffenheiten der 2. Gasfamilie bindend. Bei Einspeisung in Leitungssysteme mit grenzüberschreitendem Transport, internationalem Transit oder unmittelbar angrenzenden Speichern sind im Einzelfall weitere Abstimmungen und die Beachtung der Empfehlung gemäß Common Business Practise der EASEE - gas erforderlich. Das eingespeiste Biogas wird gemäß DVGW Arbeitsblatt G 260 als Austauschgas deklariert. Die Einhaltung der Grenzwerte ist durch den Anschlussnehmer nachzuweisen.

    Nach heutigem Stand der Technik werden der Realgasfaktor und die Kompressibilitätszahl auf Basis einer Vollanalyse des Erdgases nach AGA8-DC92 oder dem SGERG 88 Verfahren berechnet. Gemäß den DVGW Arbeitsblättern G 486 und G 486-B2 werden die dem Biogas beigemischten Flüssiggasarten Propan und Butan begrenzt.

    Die Grenztemperatur des Biogases vor der Gasbeschaffenheitsmessung und nach der Druckanpassung beträgt 40°C.

    3.2 Grenzwerte der Gasbegleitstoffe

    Der max. Wassergehalt des Biogases am Einspeisepunkt in das Netz der Stadtwerke Lichtenfels beträgt 40 mg/m³.

    Zusätzliche Bestandteile, die den Bestand des Netzes oder die Betriebssicherheit gefährden, dürfen nicht enthalten sein. Zusätzliche Begleitstoffe, die nicht Bestandteil der DVGW Arbeitsblätter G 260 und G 262 sind, werden nur zugelassen, wenn sie schriftlich im abgestimmten Netzanschlussvertrag festgelegt wurden.

  • 4. Gasabrechnung und Gasmessung

    Um die eingespeiste Gasmenge nach ihrem Energiegehalt abrechnen zu können, müssen der Brennwert sowie das Volumen gemessen, auf Normzustand gerechnet und registriert werden. Dabei sind das Eichgesetz und die Eichordnung zu berücksichtigen.

  • 5. Absicherung gegen Störung

    Bei Abweichung des einzuspeisenden Gases von den vereinbarten Grenzwerten wird die Einspeiseanlage automatisch vom Netz getrennt.

  • 6. Anforderung an bauliche Ausführung des Netzanschlusses

    Der Netzanschluss inkl. seiner Komponenten muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den Anforderungen des technischen Regelwerkes des DVGW und ggf. der GasHLVO entsprechen.